Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Juni 14
Karl Monregal erhält eine Gülte auf Bede und Bau in Ems
Regest-Nr. 8041
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 150v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 110 Nr. 448. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Karl Monregal mit sechs Gulden Schilde Geld, jeder Schild mit 26 Weißpfennigen zu bezahlen, auf Bede und Bauten zu Ems, die der Amtmann dort auszahlen muß, als Mannlehen vorbehaltlich der Ablösung mit 60 Gulden Schilden, die er dann auf seinen Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen empfangen soll, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Montag nach unser hern lichnamstage. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Monregal, Karl · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Gülten · Währungen, Weißpfennige · Währungsrelationen · Bede · Bauten · Amtmänner · Mannlehen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter · Lehen, Bestätigen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8041 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8041> (Stand: 05.05.2024)