Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1465) Juni 21

Johann von Haina bestätigt die Verschreibung über Bulenstrut

Regest-Nr. 9518

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Haina. Pergament, wohl nach Auslösung als Einband für das Güterverzeichnis K 232 benutz und von dort abgelöst; durch Beschneiden Textverlust auf beiden Seiten. Plica und Siegel ebenfalls abgeschnitten.
Regesten: Franz, Kloster Haina 2, S. 418 Nr. 1049.
Regest
(Abt Johann von Haina) bestätigt die dem Kloster Haina mit Einwilligung Erzbischof Adolfs und des Domkapitels zu Mainz von Landgraf Heinrich zu Hessen ausgestellte Verschreibung über das Gericht Bulenstrut (mit Einfügung der Urkunde von 1464, [Franz, Kloster Haina 2] Nr. 1044) und das darin enthaltene Wiederkaufsrecht.
Siegler: Abt und Konvent.
Gegeben (..) uff fritag sent Albans tag sub a. d. (1465).
Da Albani 1464 auf den Donnerstag fällt, ist der Revers wohl im Folgejahr ausgestellt
Nachweise

Weitere Personen

Haina, Äbte, Johann von Gaugrebe · Mainz, Erzbischöfe, Adolf II. von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Haina, Kloster · Mainz, Erzbischöfe · Bulenstrut, Gericht

Sachbegriffe

Äbte · Reverse · Verschreibungen · Erzbischöfe · Domkapitel · Gerichte · Lehen, Weitergabe von · Wiederkaufsrechte · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Franz, Kloster Haina 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9518 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9518> (Stand: 09.05.2026)