Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1448 Mai 30
Ludwig gibt seine Zustimmung zur Verpfändung einer Gülte
Regest-Nr. 9203
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt. Papier, Siegel ab, vermodert, aufgezogen, die Ergänzungen aus dem Ziegenhainer Repertorium; dort auch der Pfandbrief: Lösung jedes Jahr zu Michaelis gestattet. Regesten: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 156 Nr. 58. - Regest
- Landgraf Ludwig zu Hessen gibt seine lehensherrliche Einwilligung, daß Sweder von Westerburgk Casparn von Rostorff (beide liebe Getreue) 5 Pfund jährlicher Gülte Alsfelder Währung vom Zoll zu Alsfeld für 60 rh. fl. verpfändet. Wenn es nicht in 6 Jahren gelöst ist, kann es der Landgraf tun.
uff do(nner)stag nach sent Urbans tage - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Roßdorf, Caspar von · Westerburg, Sweder von
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Währungen, Alsfelder · Zölle · Gülten · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Becker, Darmstadt
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9203 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9203> (Stand: 04.05.2026)

