Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1448 Mai 30

Ludwig gibt seine Zustimmung zur Verpfändung einer Gülte

Regest-Nr. 9203

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt. Papier, Siegel ab, vermodert, aufgezogen, die Ergänzungen aus dem Ziegenhainer Repertorium; dort auch der Pfandbrief: Lösung jedes Jahr zu Michaelis gestattet.
Regesta: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 156 Nr. 58.
Regestum
Landgraf Ludwig zu Hessen gibt seine lehensherrliche Einwilligung, daß Sweder von Westerburgk Casparn von Rostorff (beide liebe Getreue) 5 Pfund jährlicher Gülte Alsfelder Währung vom Zoll zu Alsfeld für 60 rh. fl. verpfändet. Wenn es nicht in 6 Jahren gelöst ist, kann es der Landgraf tun.
uff do(nner)stag nach sent Urbans tage
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Roßdorf, Caspar von · Westerburg, Sweder von

Other Places

Alsfeld, Währung · Alsfeld, Zoll

Keywords

Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Währungen, Alsfelder · Zölle · Gülten · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Darmstadt

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9203 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9203> (Stand: 04.05.2026)