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Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Juli 19

Beilegung des Streits um Ziegenhain und Nidda

Regest-Nr. 8672

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (Anfang und Mitte 16. Jahrhundert).
Regest
(Worms). - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz mit königlichen Räten auf königlichen Befehl die Streitigkeiten zwischen seinem Vetter und ihm einerseits und Graf Kraft von Hohenlohe andererseits über die Grafschaften Ziegenhain und Nidda beigelegt hat, so dass er und sein Vetter an Graf Kraft 9.000 Gulden zahlen sollen, dafür seinen Neffen und Rat Eberhard von Eppstein als Bürgen gesetzt haben und verspricht, diesen schadlos zu halten.
sonntage nach divisionis apostolorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hohenlohe, Grafen, Kraft VI. · Königstein, Grafen, Eberhard IV.

Weitere Orte

Worms · Pfalz, Kurfürsten · Ziegenhain, Grafschaft · Nidda, Grafschaft

Sachbegriffe

Kurfürsten · Schiedsrichter · Räte, königliche · Streitigkeiten, Beilegen von · Vettern · Grafen · Grafschaften · Neffen · Bürgen · Schadlosbriefe · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8672 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8672> (Stand: 07.05.2026)