Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1495 Juli 19

Beilegung des Streits um Ziegenhain und Nidda

Regest-Nr. 8672

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (Anfang und Mitte 16. Jahrhundert).
Regestum
(Worms). - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz mit königlichen Räten auf königlichen Befehl die Streitigkeiten zwischen seinem Vetter und ihm einerseits und Graf Kraft von Hohenlohe andererseits über die Grafschaften Ziegenhain und Nidda beigelegt hat, so dass er und sein Vetter an Graf Kraft 9.000 Gulden zahlen sollen, dafür seinen Neffen und Rat Eberhard von Eppstein als Bürgen gesetzt haben und verspricht, diesen schadlos zu halten.
sonntage nach divisionis apostolorum.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hohenlohe, Grafen, Kraft VI. · Königstein, Grafen, Eberhard IV.

Other Places

Worms · Pfalz, Kurfürsten · Ziegenhain, Grafschaft · Nidda, Grafschaft

Keywords

Kurfürsten · Schiedsrichter · Räte, königliche · Streitigkeiten, Beilegen von · Vettern · Grafen · Grafschaften · Neffen · Bürgen · Schadlosbriefe · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8672 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8672> (Stand: 07.05.2026)