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Regesta of the Landgraves of Hesse
1495 Juli 19
Beilegung des Streits um Ziegenhain und Nidda
Regest-Nr. 8672
- Tradition
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Copies: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, II (Anfang und Mitte 16. Jahrhundert). - Regestum
- (Worms). - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz mit königlichen Räten auf königlichen Befehl die Streitigkeiten zwischen seinem Vetter und ihm einerseits und Graf Kraft von Hohenlohe andererseits über die Grafschaften Ziegenhain und Nidda beigelegt hat, so dass er und sein Vetter an Graf Kraft 9.000 Gulden zahlen sollen, dafür seinen Neffen und Rat Eberhard von Eppstein als Bürgen gesetzt haben und verspricht, diesen schadlos zu halten.
sonntage nach divisionis apostolorum. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hohenlohe, Grafen, Kraft VI. · Königstein, Grafen, Eberhard IV.
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Other Places
Worms · Pfalz, Kurfürsten · Ziegenhain, Grafschaft · Nidda, Grafschaft
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Keywords
Kurfürsten · Schiedsrichter · Räte, königliche · Streitigkeiten, Beilegen von · Vettern · Grafen · Grafschaften · Neffen · Bürgen · Schadlosbriefe · Schadlosbriefe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Regestensammlung Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8672 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8672> (Stand: 07.05.2026)

