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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 September 29

Wilhelm III. schlichtet zwischen Köln und Kleve

Regest-Nr. 8363

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln, Urkunden, Nr. 3334. mit 3 Siegeln. 2. Exemplar: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kleve-Mark. Urkunden, Nr. 2619.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] schlichtet die Streitigkeiten zwischen Erzbischof Hermann von Köln und Herzog Johann von Kleve, daß letzterer 2.000 Gulden zahlen und von einem Nachfolger des Erzbischofs wegen des Hofes Geilenkirchen nicht angehalten werden soll, bevor jene Summe zurückgegeben wurde; daß das geistliche Lehen, ein Bischofshof zu Soest, von dem Erzbischof auf Ansuchen des Herzogs vergeben und der Landdrost Philipp von Hoerden von dem weltlichen Lehen abzustehen vermocht werden soll; daß die Elmenhorten im Vest Recklinghausen von der Landsteuer frei bleiben sollen.
St. Michaelstag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Kleve, Herzöge, Johann II. · Hörde, Philipp von

Weitere Orte

Köln, Erzbischöfe · Kleve, Herzöge · Geilenkirchen, Hof · Soest, Bischofshof · Recklinghausen

Sachbegriffe

Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Erzbischöfe · Herzöge · Höfe · Besitzstreitigkeiten · Bischofshöfe · Landdroste · Lehen, geistliche · Schulden · Lehen, weltliche · Landsteuer · Steuern, Befreien von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8363 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8363> (Stand: 07.05.2026)