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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 September 29

Wilhelm III. schlichtet zwischen Köln und Kleve

Regest-Nr. 8363

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln, Urkunden, Nr. 3334. mit 3 Siegeln. 2. Exemplar: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kleve-Mark. Urkunden, Nr. 2619.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] schlichtet die Streitigkeiten zwischen Erzbischof Hermann von Köln und Herzog Johann von Kleve, daß letzterer 2.000 Gulden zahlen und von einem Nachfolger des Erzbischofs wegen des Hofes Geilenkirchen nicht angehalten werden soll, bevor jene Summe zurückgegeben wurde; daß das geistliche Lehen, ein Bischofshof zu Soest, von dem Erzbischof auf Ansuchen des Herzogs vergeben und der Landdrost Philipp von Hoerden von dem weltlichen Lehen abzustehen vermocht werden soll; daß die Elmenhorten im Vest Recklinghausen von der Landsteuer frei bleiben sollen.
St. Michaelstag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Kleve, Herzöge, Johann II. · Hörde, Philipp von

Other Places

Köln, Erzbischöfe · Kleve, Herzöge · Geilenkirchen, Hof · Soest, Bischofshof · Recklinghausen

Keywords

Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Erzbischöfe · Herzöge · Höfe · Besitzstreitigkeiten · Bischofshöfe · Landdroste · Lehen, geistliche · Schulden · Lehen, weltliche · Landsteuer · Steuern, Befreien von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8363 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8363> (Stand: 07.05.2026)