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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Mai 3

Eberhard von Sayn-Wittgenstein erhält 40 Gulden Manngeld

Regest-Nr. 8165

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Nr. 12186 c, Pergament mit Brandspuren, angehängtes Siegel fehlt.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 140 Nr. 564.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt den Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein mit 40 Gulden Manngeld, die der Rentmeister zu Marburg zahlen soll, wie sie schon sein +Vater zu Lehen trug. Bei Ablösung mit 600 Gulden soll Graf Eberhard Eigengüter im gleichen Wert zu Lehen auftragen. Siegelankündigung des Ausstellers.
Fritag des heiligen crucstag invencionis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Weitere Orte

Marburg, Rentmeister

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Grafen · Manngelder · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8165 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8165> (Stand: 07.05.2026)