Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Mai 3

Eberhard von Sayn-Wittgenstein erhält 40 Gulden Manngeld

Regest-Nr. 8165

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Nr. 12186 c, Pergament mit Brandspuren, angehängtes Siegel fehlt.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 140 Nr. 564.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt den Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein mit 40 Gulden Manngeld, die der Rentmeister zu Marburg zahlen soll, wie sie schon sein +Vater zu Lehen trug. Bei Ablösung mit 600 Gulden soll Graf Eberhard Eigengüter im gleichen Wert zu Lehen auftragen. Siegelankündigung des Ausstellers.
Fritag des heiligen crucstag invencionis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard

Other Places

Marburg, Rentmeister

Keywords

Lehen · Belehnungen · Grafen · Manngelder · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8165 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8165> (Stand: 08.05.2026)