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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Mai 3
Eberhard von Sayn-Wittgenstein erhält 40 Gulden Manngeld
Regest-Nr. 8165
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Nr. 12186 c, Pergament mit Brandspuren, angehängtes Siegel fehlt. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 140 Nr. 564. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt den Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein mit 40 Gulden Manngeld, die der Rentmeister zu Marburg zahlen soll, wie sie schon sein +Vater zu Lehen trug. Bei Ablösung mit 600 Gulden soll Graf Eberhard Eigengüter im gleichen Wert zu Lehen auftragen. Siegelankündigung des Ausstellers.
Fritag des heiligen crucstag invencionis. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Grafen · Manngelder · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8165 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8165> (Stand: 08.05.2026)

