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Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 Januar 26
Kunz Rule erhält Korn aus Neukirchen
Regest-Nr. 8160
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Rule, Neukirchen, Pergament mit starken Moderschäden, angehängtes Siegel fehlt. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 139 Nr. 559. - Regest
- Revers des Kunz Rule über die inserierte Urkunde Landgraf Wilhelms III.:
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kunz Rule mit acht Vierteln Korn zu Neukirchen, die früher Henne Pfeifer besaß, als Mann- und Burglehen. Siegelankündigung des Ausstellers.
Dinstag nach sanct Paulus dage conversionis - Nachweise
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Weitere Personen
Rule, Kunz · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfeifer, Henne
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Reverse · Lehensreverse · Lehen · Belehnungen · Urkunden, inserierte · Korn · Abgaben, Getreide · Mannlehen · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8160 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8160> (Stand: 21.05.2026)

