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Regesten der Landgrafen von Hessen

1496 Januar 26

Kunz Rule erhält Korn aus Neukirchen

Regest-Nr. 8160

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Rule, Neukirchen, Pergament mit starken Moderschäden, angehängtes Siegel fehlt.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III., S. 139 Nr. 559.
Regest
Revers des Kunz Rule über die inserierte Urkunde Landgraf Wilhelms III.:
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Kunz Rule mit acht Vierteln Korn zu Neukirchen, die früher Henne Pfeifer besaß, als Mann- und Burglehen. Siegelankündigung des Ausstellers.
Dinstag nach sanct Paulus dage conversionis
Nachweise

Weitere Personen

Rule, Kunz · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfeifer, Henne

Weitere Orte

Neukirchen

Sachbegriffe

Reverse · Lehensreverse · Lehen · Belehnungen · Urkunden, inserierte · Korn · Abgaben, Getreide · Mannlehen · Burglehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8160 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8160> (Stand: 21.05.2026)