Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 Juni 7

Johann Wolfskehl erhält 8 Gulden aus der Bede in Groß-Gerau

Regest-Nr. 8105

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 159v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 117 Nr. 472.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Wolfskehl, Sohn des +Klaus, mit acht Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau vorbehaltlich der Lösung mit 80 Gulden, die er dann auf seinem Eigengut nächst der Grafschaft Katzenelnbogen widerlegen und zu Lehen empfangen soll, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Fritage nach corporis Christi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wolfskehl von Vetzberg, Johann · Wolfskehl von Vetzberg, Klaus · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Groß-Gerau, Bede · Katzenelnbogen, Grafschaft

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Söhne · Verwandte · Bede · Eigengüter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8105 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8105> (Stand: 08.05.2026)