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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 August 28

Henne von Hattstein erhält Lehen für Philipp von Hattstein

Regest-Nr. 8019

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 144r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 105/106 Nr. 426.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Henne von Hattstein als Vormund des Philipp von Hattstein, Sohn seines +Bruders Konrad, mit sechs Gulden Geld aus der Schatzung zu Driedorf, die der Kellner zu Driedorf zu zahlen hat, und der Wiese vor der Strut als Mannlehen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Fritag sant Augustins tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hattstein, Henne von · Hattstein, Philipp [II.] von · Hattstein, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Driedorf, Schatzung · Driedorf, Kellner · Driedorf, Wiese vor der Strut

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Vormünder · Brüder · Söhne · Verwandte · Gülten · Schatzungen · Kellner · Wiesen · Flurnamen · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8019 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8019> (Stand: 09.05.2026)