Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 August 3
Die Brüder Mosbach erhalten dasBauhaus in Reinheim
Regest-Nr. 7950
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Philipp Mosbach. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 125v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 90 Nr. 357. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Philipp und Heinrich Mosbach, Söhne des +Heinrich Mosbach, mit dem Bauhaus zu Reinheim und der Gült zu Schlierbach als Mannlehen, wie ihr +Vater sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen.
Montag nach vincula Petri. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Mosbach, Philipp · Mosbach, Heinrich [II.] · Mosbach, Heinrich [I.] · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Brüder · Verwandte · Bauhäuser · Gülten · Mannlehen
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7950 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7950> (Stand: 24.05.2026)

