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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 Juli 18
Heinrich von Staffel wird mit den Hörigen in Steckenroth belehnt
Regest-Nr. 7890
- Überlieferung
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Ausfertigung: Nassau, Archiv von Stein, Nr. 995. Siegel: Angehängtes Siegel fehlt. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 106v. Regesten: Brommer, Regesten der Pergamenturkunden, Nr. 351; Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 76 Nr. 297. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Heinrich von Staffel mit den Hörigen (armen luden) halb zu Steckenroth (Steckeraide) und jenseits der Aar, die ehemals der +Frank von Hohenstein von der Herrschaft Katzenelnbogen und danach Heinrich und Johann von Waldeck, Sohn des +Eberhard von Waldeck, von Landgraf Heinrich III, zu Lehen trugen, als Burglehen zu Hohenstein.
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Wortlaut der Datierung
Sambstag nach Divisionis apostolorum.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Hohenstein, Frank von · Waldeck, Heinrich von, Sohn des Eberhard · Waldeck, Johann von · Waldeck, Eberhard von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
Steckenroth (Gem. Hohenstein), Hörige · Aar (Lahn), Fluß · Katzenelnbogen, Grafschaft · Burg-Hohenstein (Gem. Hohenstein)
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Hörige · Leibeigene · Besitzer, Abfolge von · Grafschaften · Lehen, Bestätigen von · Söhne · Verwandte · Burglehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7890 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7890> (Stand: 29.05.2026)

