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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 5

Johann von Nordeck erhält eine Gülte in Nordeck

Regest-Nr. 7813

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Nordeck zu Rabenau, 3 Nidda, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 69v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 48, Nr. 186.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Ritter Johann von Nordeck zur Rabenau mit fünf Gulden Geld zu Nordeck, die dem +Ahnherrn des Landgrafen vom +Gele von Biedenfeld heimgefallen waren, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Burg- und Mannlehen.
Fritag nach Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nordeck zur Rabenau, Johann von · Biedenfeld, Gele von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Rabenau · Nordeck, Gülte

Sachbegriffe

Ritter · Lehen · Belehnungen · Gülten · Vorfahren · Besitzer, Abfolge von · Lehen, Heimfall von · Burglehen · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7813 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7813> (Stand: 30.05.2026)