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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 November 8

Wilhelm III. belehnt Otto von Göns

Regest-Nr. 7800

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Gonse, 1 Wietersheyn, angehängtes Siegel fehlt.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 84r.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 59, Nr. 228.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Otto von Göns mit sechs Pfund Heller Geld Niddaer Währung aus der Bede zu Widdersheim, die seine Vorfahren und er von den Vorfahren des Landgrafen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 60 Pfund Heller Geld, die er an Erbe und Gut im Fürstentum wieder anlegen und zu Lehen empfangen soll.
Montag nach Leonhardi.
Nachweise

Weitere Personen

Göns, Otto von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Nidda, Währung · Widdersheim, Bede

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Währungen, Niddaer · Gelder · Bede · Mannlehen · Lehen, erbliche · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auftrag als

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7800 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7800> (Stand: 29.05.2026)