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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Januar 2

Die Brüder von Wehrda erhalten ein Burglehen in Romrod

Regest-Nr. 7725

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 42v .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 27, Nr. 105.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Konrad und Thomas von Wehrda gen. Nodung mit einem Burglehen zu Romrod samt Zubehör, das ihnen der landgräfliche Hofmeister und Rat Hans von Dörnberg mit Zustimmung Wilhelms III. aufgelassen hatte, der es seinerseits nach dem Tod des AdoIf von Radenhausen vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen erhalten hatte.

Wortlaut der Datierung

Montag nach dem heiligen nuwen jars tage.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Nodung von Wehrda, Thomas · Nodung von Wehrda, Konrad [II.]

Weitere Personen

Dörnberg, Hans d.Ä. von · Radenhausen, Adolf von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Romrod, Burglehen

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Burglehen · Hofmeister · Räte · Lehen, Auflassen von · Besitzer, Abfolge von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7725 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7725> (Stand: 04.05.2026)