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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 Januar 2
Die Brüder von Wehrda erhalten ein Burglehen in Romrod
Regest-Nr. 7725
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 42v . Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 27, Nr. 105. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Konrad und Thomas von Wehrda gen. Nodung mit einem Burglehen zu Romrod samt Zubehör, das ihnen der landgräfliche Hofmeister und Rat Hans von Dörnberg mit Zustimmung Wilhelms III. aufgelassen hatte, der es seinerseits nach dem Tod des AdoIf von Radenhausen vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen erhalten hatte.
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Datum Wording
Montag nach dem heiligen nuwen jars tage.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
Dörnberg, Hans d.Ä. von · Radenhausen, Adolf von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Burglehen · Hofmeister · Räte · Lehen, Auflassen von · Besitzer, Abfolge von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7725 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7725> (Stand: 04.05.2026)

