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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 7

Die Vetter von Rolshausen erhalten Güter in Friedelhausen und Duckenbach

Regest-Nr. 7661

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Adels- und Bürgerfamilien, von Rolshausen, angehängtes Siegel fehlt.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Rolshausen, 3 Friedelhausen, mit angehängtem Siegel des Diethard von Rolshausen.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 51r-v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 34, Nr. 133.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Diethard und Heidenreich von Rolshausen mit den Gütern zu Friedelhausen und Duckenbach, dem Vorlauf und Tiefenbach samt Zubehör sowie einem Pfund Geld aus dem Eigengeld zu Steinbach, wie ihre,+Vorfahren sie von den +Vorfahren des Landgrafen zu Lehen trugen, als Mannlehen.
Dornstage nach der heiligen drier konige tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rolshausen, Diethart von · Rolshausen, Heiderich [II.] von

Weitere Orte

Friedelhausen · Duckenbach · Tiefenbach · Steinbach

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Vettern · Güter · Gelder · Eigengelder · Mannlehen · Lehen, erbliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7661 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7661> (Stand: 14.05.2026)