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Regesten der Landgrafen von Hessen
1317 Mai 12
Philipp von Falkenstein bestätigt die Rechte Eckhards von Frauenroth an Hausen
Regest-Nr. 666
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, Albach, Nr. 4. Pergament. Siegel fehlt. Drucke: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB, S. 277 Nr. 276; Baur, Hessische Urkunden 1 (Starkenburg und Oberhessen), S. 890 Nr. 1319; Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt 2, S. 70 Nr. 70. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 220 Nr. 613. - Regest
- Philipp von Falkenstein (Valkinsteyn), Herr in Münzenberg (Mynczinberg), der Ältere, bekennt, den Eckhard von Frauenroth (Frouwinrode) und seine Gemahlin im Besitze der an beide von Otto, Landgrafen des Hessenlandes, verpfändeten Einkünfte in den Dörfern Albach (Alpach) und Hausen (Husin) nicht stören zu dürfen.
Siegler: der Aussteller.
Datum: 1317 in ascensione Domini. - Nachweise
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Weitere Personen
Falkenstein, Philipp [I.] von · Frauenroth, Eckhard von · Hessen, Landgrafen, Otto I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Herren · Rechte, Bestätigen von · Ehefrauen · Einkünfte · Dörfer
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 666 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/666> (Stand: 04.05.2026)

