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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 April 27
Ewald Scheffer erhält eine Hofstatt in Wallerstädten
Regest-Nr. 6595
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 154, Bl. 102. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 866 Nr. 2252. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. verleiht Ewald Scheffer zu Wallerstädten seine Hofstatt dortselbst, zwischen Kunz Hofmanns und Michels Erben gelegen, als Erbbeständnis. Scheffer soll dafür jährlich zu Martini 2 Pfund Heller - 15 Räderalbus auf ein Pfund gerechnet - und 2 Kapaune bei Zinsbuße an den Landschreiber zu Darmstadt zahlen, braucht aber vom Hofe keine Beede zu entrichten.
Siegel des Ausstellers.
Am fritage nach dem heiligen Oistertage a. d. 1492. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Scheffer, Ewald, aus Wallerstädten · Hofmanns, Kunz · Michel
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Erbbestände · Hofstätten · Erben · Flurnamen · Abgaben · Währungen, Räderalbus · Zinsbußen · Kapaune · Abgaben, Geflügel · Landschreiber · Bede · Abgaben, Befreiung von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6595 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6595> (Stand: 30.05.2026)

