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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 April 2
Wilhelm III. quittiert über eine jährliche Gülte
Regest-Nr. 6582
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 140, Bl. 95. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 861 Nr. 2239. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. quittiert Erzbischof Hermann von Köln über 625 rheinische fl., die ihm als jährliche Gülte von 25000 fl. als erstes Ziel zum letzten Tag des Monats März fällig waren laut der Verschreibung von 1492 September 29. Sie sind aus dem Zoll zu Linz bezahlt worden.
Der Landgraf quittiert und siegelt.
Am andern tage des monets april a. d. 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Quittungen · Erzbischöfe · Verschreibungen · Währungen, Rheinische Gulden · Zölle · Gülten, jährliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6582 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6582> (Stand: 07.05.2026)

