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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 April 2

Wilhelm III. quittiert über eine jährliche Gülte

Regest-Nr. 6582

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 140, Bl. 95.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 861 Nr. 2239.
Regest
Landgraf Wilhelm III. quittiert Erzbischof Hermann von Köln über 625 rheinische fl., die ihm als jährliche Gülte von 25000 fl. als erstes Ziel zum letzten Tag des Monats März fällig waren laut der Verschreibung von 1492 September 29. Sie sind aus dem Zoll zu Linz bezahlt worden.
Der Landgraf quittiert und siegelt.
Am andern tage des monets april a. d. 1493.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen

Weitere Orte

Linz, Zoll · Köln, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Quittungen · Erzbischöfe · Verschreibungen · Währungen, Rheinische Gulden · Zölle · Gülten, jährliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6582 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6582> (Stand: 07.05.2026)