Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1491 Juli 7)

Die Brüder Reinhard und Kurt Hans erhalten eine Hufe in Wolfershausen

Regest-Nr. 6470

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 20, Bl. 9.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 819 Nr. 2119.
Regest
Landgraf Wilhelm III. belehnt die Brüder Heinrich und Hans Reinhart und Kurt Hans mit der Brüningshufe (Bruninges-) zu Wolfershausen als Erblehen, das sie bauen und bessern sollen, gegen 2 fl. Frankfurter Währung jährlich.
Siegel des Ausstellers.
Datiert nach der Stellung im Kopiar, da die Urkunde mit der folgenden Nummer, die von der gleichen Hand eingetragenen Belehnungen mit Gütern im Gericht Heringen beschließt.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reinhart, Heinrich · Reinhart, Hans · Hans, Kurt

Weitere Orte

Wolfershausen, Brüningshufe · Frankfurt, Währung

Sachbegriffe

Lehen · Brüder · Verwandte · Währungen, Frankfurter · Erblehen · Instandhaltungsverpflichtungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6470 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6470> (Stand: 08.05.2026)