Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1491 Juli 7)

Die Brüder Reinhard und Kurt Hans erhalten eine Hufe in Wolfershausen

Regest-Nr. 6470

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 20, Bl. 9.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 819 Nr. 2119.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. belehnt die Brüder Heinrich und Hans Reinhart und Kurt Hans mit der Brüningshufe (Bruninges-) zu Wolfershausen als Erblehen, das sie bauen und bessern sollen, gegen 2 fl. Frankfurter Währung jährlich.
Siegel des Ausstellers.
Datiert nach der Stellung im Kopiar, da die Urkunde mit der folgenden Nummer, die von der gleichen Hand eingetragenen Belehnungen mit Gütern im Gericht Heringen beschließt.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reinhart, Heinrich · Reinhart, Hans · Hans, Kurt

Other Places

Wolfershausen, Brüningshufe · Frankfurt, Währung

Keywords

Lehen · Brüder · Verwandte · Währungen, Frankfurter · Erblehen · Instandhaltungsverpflichtungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6470 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6470> (Stand: 09.05.2026)