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Regesten der Landgrafen von Hessen
1315 Juli 26
Die Schenken von Schweinsberg öffnen Landgraf Otto ihre Burg
Regest-Nr. 642
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Schenk zu Schweinsberg. Pergament. Siegel der 2 Aussteller abhangend, beschädigt. Rückschritt 14. Jahrhundert: Pin. de Sweynsberg. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 213 Nr. 591; Westfälisches Urkundenbuch 10 2. verb. Aufl., S. 175, Nr. 477. - Regest
- Gunthram d. Ä., und Gunthram d. J., Brüder, Schenken von Schweinsberg (pincerne de Sweynsberg) versprechen Otto, dem Landgrafen des Hessenlandes, seiner Frau Alh(eid) und ihren Erben Beistand gegen alle Angreifer und Öffnung ihrer Burg Schweinsberg als geschworene Räte (iurati consiliarii) des Landgrafen.
Siegler: die Aussteller.
Datum: in crastino b. Jacobi ap. 1315. - Nachweise
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Weitere Personen
Schenk zu Schweinsberg, Guntram II. · Schenk zu Schweinsberg, Guntram III. · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Adelheid, Frau Ottos I., geb. Gräfin von Ravensberg
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Brüder · Öffnungsverträge · Ehefrauen · Erben · Burgen · Räte, geschworene
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 642 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/642> (Stand: 25.05.2026)

