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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1501)

Eberhard von Bulir wird landgräflicher Diener

Regest-Nr. 4964

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 94, Bl. 88v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 580/581 Nr. 1496.
Regest
Landgraf Wilhelm II. nimmt Herrn Eberhard von Bulir, Domherrn zu St. Viktor bei Mainz und Pastor zu Gladenbach, als Rat und Diener an und zugleich in seinen besonderen Schutz und Schirm. Er soll ihm getreulich raten und dienen, verschwiegen sein und bei Ausübung seiner Geschäfte sicheres Geleit samt seinen Knechten haben, wie das schon zu Zeiten des + Landgraf Wilhelms III. gewesen ist. Er erhält wie die anderen Räte jährliche Hofkleidung.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Bulir, Eberhard von, Domherr in Mainz · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Mainz, Stift St. Viktor · Gladenbach, Pfarrer · Mainz, Domherren

Sachbegriffe

Domherren · Kirchen, St. Viktor · Pfarrer · Räte · Diener · Pastoren · Schutz und Schirm · Geheimnisträger · Geleitswesen · Geleit, sicheres · Knechte · Besoldungen · Hofkleidung

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4964 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4964> (Stand: 21.05.2026)