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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1501)
Eberhard von Bulir wird landgräflicher Diener
Regest-Nr. 4964
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 94, Bl. 88v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 580/581 Nr. 1496. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. nimmt Herrn Eberhard von Bulir, Domherrn zu St. Viktor bei Mainz und Pastor zu Gladenbach, als Rat und Diener an und zugleich in seinen besonderen Schutz und Schirm. Er soll ihm getreulich raten und dienen, verschwiegen sein und bei Ausübung seiner Geschäfte sicheres Geleit samt seinen Knechten haben, wie das schon zu Zeiten des + Landgraf Wilhelms III. gewesen ist. Er erhält wie die anderen Räte jährliche Hofkleidung.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Bulir, Eberhard von, Domherr in Mainz · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
Mainz, Stift St. Viktor · Gladenbach, Pfarrer · Mainz, Domherren
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Sachbegriffe
Domherren · Kirchen, St. Viktor · Pfarrer · Räte · Diener · Pastoren · Schutz und Schirm · Geheimnisträger · Geleitswesen · Geleit, sicheres · Knechte · Besoldungen · Hofkleidung
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4964 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4964> (Stand: 21.05.2026)

