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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1501)
Eberhard von Bulir wird landgräflicher Diener
Regest-Nr. 4964
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 94, Bl. 88v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 580/581 Nr. 1496. - Regestum
- Landgraf Wilhelm II. nimmt Herrn Eberhard von Bulir, Domherrn zu St. Viktor bei Mainz und Pastor zu Gladenbach, als Rat und Diener an und zugleich in seinen besonderen Schutz und Schirm. Er soll ihm getreulich raten und dienen, verschwiegen sein und bei Ausübung seiner Geschäfte sicheres Geleit samt seinen Knechten haben, wie das schon zu Zeiten des + Landgraf Wilhelms III. gewesen ist. Er erhält wie die anderen Räte jährliche Hofkleidung.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Bulir, Eberhard von, Domherr in Mainz · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Other Places
Mainz, Stift St. Viktor · Gladenbach, Pfarrer · Mainz, Domherren
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Keywords
Domherren · Kirchen, St. Viktor · Pfarrer · Räte · Diener · Pastoren · Schutz und Schirm · Geheimnisträger · Geleitswesen · Geleit, sicheres · Knechte · Besoldungen · Hofkleidung
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4964 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4964> (Stand: 21.05.2026)

