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Regesten der Landgrafen von Hessen

1500 Juni 1

Nidda huldigt Wilhelm II.

Regest-Nr. 4808

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 39, Bl. 52.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 564, Nr. 1441.
Regest
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß ihm die Stadt Nidda nach dem Tode Landgraf Wilhelms III. die Erbhuldigung geleistet hat und er sie bei allen Rechten und Freiheiten schützen will, die sie von den Grafen von Ziegenhain und seinem Vater und seinen Vettern hergebracht haben.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach dem sontage Exaudi a. d. 1500.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Ziegenhain, Grafen

Weitere Orte

Nidda · Ziegenhain, Grafen

Sachbegriffe

Städte · Erben · Erbhuldigungen · Grafen · Rechte · Freiheiten · Väter · Vettern · Privilegien, Bestätigung der

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4808 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4808> (Stand: 05.06.2026)