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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1501)

Hermann Greyn erhält den freien Hof zu Niederohmen

Regest-Nr. 4779

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 10, Bl. 10v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 555, Nr. 1412.
Regest
Landgraf Wilhelm II. verleiht Hermann Greyn und seiner Frau Luckel den freien Hof zu Niederohmen zu Landsiedelrecht. Dafür müssen sie jährlich zu Martini (November 11) in den landgräflichen Hof zu Grünberg als Zins 2 Ml. Korn, 3 Ml. Hafer und l fl. Geld liefern (1).
1) Siegelvermerk und Datumangabe fehlen.
Vgl. aber Kopiar 13 Nr. 96 = Demandt, Regesten 2.1, Nr. 1498 (mit ihren Abweichungen).
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Greyn, Hermann · Greyn, Luckel, Frau des Hermann

Weitere Orte

Nieder-Ohmen, freier Hof · Grünberg

Sachbegriffe

Lehen · Höfe, freie · Landsiedelrecht · Ehefrauen · Zahltermine · Abgaben · Zinsen · Korn · Hafer · Gelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4779 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4779> (Stand: 10.05.2026)