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Regesten der Landgrafen von Hessen
1477 Dezember 17
Heinrich III. bestätigt die Lehen der Grafen von Solms
Regest-Nr. 4705
- Überlieferung
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Abschriften: Gleichzeitige Abschrift: Staatsarchiv Darmstadt, B 9, Nr. 711 Bl. 1-1v. Papier, als Blatt 18 Teil eines Kopialbuchs (Lehnbuch). Regesten: Solmser Urkunden 2, S. 153 f., Nr. 1716. - Regest
- Landgraf Heinrich III. von Hessen bekundet, daß er zugleich in Vormundschaft der Gebrüder Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.], Söhnen seines +Bruders Ludwig [II.] gemäß der von seinem +Bruder, Landgraf Ludwig, vorgenommenen Landesteilung, wonach Belehnungen von Grafen und Herren durch den jeweils örtlich zuständigen Landgrafen vorgenommen werden sollen, den Gebrüdern Johann, Philipp und Bernhard, Söhne des +Grafen Kuno von Solms, die bisherigen Lehen verliehen und alle vorher erteilten Lehnsbriefe, die ihre Amtleute Kurt von Dernbach und Kurt Schenk von Schweinsberg empfangen hatten, für ungültig erklärt habe.
Siegel des Ausstellers.
Mittwoch nach Lucientag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Solms-Lich, Grafen, Kuno · Solms-Lich, Grafen, Johann [II.] · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Solms-Lich, Grafen, Bernhard · Dernbach, Kurt [I.] von · Schenk zu Schweinsberg, Konrad [III.]
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Sachbegriffe
Vormünder · Vormundschaften · Verwandte · Brüder · Söhne · Neffen · Landesteilungen · Belehnungen · Grafen · Lehen · Lehen, Bestätigen von · Lehensurkunden, ungültige · Amtmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Solmser Urkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4705 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4705> (Stand: 04.05.2026)

