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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1413-1457)

Hans von Rieden erhält ein Burglehen in Rieden

Regest-Nr. 3142

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 537, Bl. 150v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 323 Nr. 911.
Regest
Notiz, daß Hans von Rieden ohne Urkunde als Burglehen den Zins von 8 Höfen im Dorfe Rieden empfangen hat, der im einzelnen aufgeführt wird. Außerdem hat er als Mannlehen in gleicher Weise das Kirchlehen zu Rieden, den großen Selenbach und das Weysengefelle zu je 2/3 erhalten.
Nachweise

Weitere Personen

Rieden, Johann von

Weitere Orte

Rieden, Zinsen · Rieden, Kirchlehen · Rieden, großer Selenbach · Rieden, Weysengefelle · Rieden, Dorf

Sachbegriffe

Urkunden · Burglehen · Zinsen · Höfe · Dörfer · Mannlehen · Kirchenlehen · Flurnamen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3142 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3142> (Stand: 06.05.2026)