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Regesten der Landgrafen von Hessen
(1413-1457)
Hans von Rieden erhält ein Burglehen in Rieden
Regest-Nr. 3142
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 537, Bl. 150v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 323 Nr. 911. - Regest
- Notiz, daß Hans von Rieden ohne Urkunde als Burglehen den Zins von 8 Höfen im Dorfe Rieden empfangen hat, der im einzelnen aufgeführt wird. Außerdem hat er als Mannlehen in gleicher Weise das Kirchlehen zu Rieden, den großen Selenbach und das Weysengefelle zu je 2/3 erhalten.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Rieden, Zinsen · Rieden, Kirchlehen · Rieden, großer Selenbach · Rieden, Weysengefelle · Rieden, Dorf
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Sachbegriffe
Urkunden · Burglehen · Zinsen · Höfe · Dörfer · Mannlehen · Kirchenlehen · Flurnamen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3142 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3142> (Stand: 06.05.2026)

