Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

(1413-1457)

Hans von Rieden erhält ein Burglehen in Rieden

Regest-Nr. 3142

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 537, Bl. 150v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 323 Nr. 911.
Regestum
Notiz, daß Hans von Rieden ohne Urkunde als Burglehen den Zins von 8 Höfen im Dorfe Rieden empfangen hat, der im einzelnen aufgeführt wird. Außerdem hat er als Mannlehen in gleicher Weise das Kirchlehen zu Rieden, den großen Selenbach und das Weysengefelle zu je 2/3 erhalten.
References

Other Persons

Rieden, Johann von

Other Places

Rieden, Zinsen · Rieden, Kirchlehen · Rieden, großer Selenbach · Rieden, Weysengefelle · Rieden, Dorf

Keywords

Urkunden · Burglehen · Zinsen · Höfe · Dörfer · Mannlehen · Kirchenlehen · Flurnamen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3142 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3142> (Stand: 06.05.2026)