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Regesten der Landgrafen von Hessen
1418 Januar 1
Johann Frießke wird Amtmann in Frankenberg
Regest-Nr. 2779
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 226, Bl. 51v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 238/239 Nr. 599. - Regest
- Johann Frießke von Nyheim wird von Landgraf Ludwig [I.] zum Amtmann in Frankenberg bestellt, er muß das Amt auf eigene Kosten und Schäden schützen und schirmen, darf dem Landgrafen des Amtes wegen jedoch keinen Krieg zuziehen bei Strafe des Amtsverlustes. Im landgräflichen Dienst erhält er Futter und Brot und Ersatz seines reisigen Schadens, dazu jährlich 60 fl., alle Bußen des Frankenberger Gerichts unter 5 Schilling und die Fischerei wie die bisherigen Amtleute, ausgenommen dann, wenn der Landgraf anwesend ist.
Siegel des Ausstellers.
Sub a. d. etc. 18 ipso die circumcisionis domini. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Frankenberg, Amtmänner · Frankenberg, Gerichte · Frankenberg, Fischerei
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Sachbegriffe
Amtmänner · Ämter · Kosten · Schutz und Schirm · Ämter, Einsetzen in · Ämter, Bestallung von · Dienste · Futter · Brote · Besoldungen · Schäden · Bußen · Gerichte · Fischereien
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2779 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2779> (Stand: 04.05.2026)

