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Regesten der Landgrafen von Hessen

1372 September 13

Verschreibung eines Burglehens aus der Hainmühle zu Frankenberg

Regest-Nr. 2604

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Heldmann, Viermünden, S. 279, Nr. 169.
Regest
Widekind von Hohenfels verschreibt von den 8 Pfund Geldes, welche er von den Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] aus der Hainmühle zu Frankenberg zu Burglehen hat, 4 Pfund dem Bürger Heinrich von Kassel zu Frankenberg und widerlegt solche bis zur Ablösung auf seinem eigenem Hofe zu Viermünden.

Wortlaut der Datierung

D. Montag vor Crucis.

Nachweise

Aussteller

Hohenfels, Wittekind [I.] von

Empfänger

Kassel, Heinrich von, Bürger zu Frankenberg

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Frankenberg, Mühlen · Frankenberg, Bürger · Viermünden, Höfe

Sachbegriffe

Verschreibungen · Mühlen · Burglehen · Bürger · Städte · Höfe

Textgrundlage

Regest

Heldmann, Gericht Viermünden 2

Stückangaben

OV

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2604 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2604> (Stand: 08.05.2026)