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Regesten der Landgrafen von Hessen

1388 Mai 5

Verpfändung aus Dorf und Bede zu Großen-Linden an Kurt und Hartmann von Aide

Regest-Nr. 2376

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, A 3, Großen-Linden. Die Siegel der Aussteller hängen etwas zerbrochen an.
Drucke: Baur, Hessische Urkunden 1 (Starkenburg und Oberhessen) S. 791, Nr. 1185 (Auszug).
Regest
Die Brüder Kurt und Hartmann von Aide, die man nennt die Gule, erklären, daß ihnen Landgraf Hermann II. von Hessen 150 fl. schuldig ist und ihnen dafür 15 fl. aus Dorf und Bede Großen-Linden verpfändet hat.
Originaltext
Wir Curd und Hartman gebrudere von Aide dy man nennit dy Gule bekennen, daz Jungher Herman lantgrave tzu Hessen uns schuldig ist cl. Gulden und hat he uns darvor gesast xv. gulden gelds zu syme dorffe und zu syner bede tzu Großin Linden.
Dat. a. d. M.CCC.LXXXVIII, ii. fer. prox. A. diem ascens. Dom.
Die Urkunden wurde vom Bearbeiter Baur vermutlich um einen unbekannten Teil gekürzt.
Nachweise

Weitere Personen

Aide den man nennt der Gule, Kurt · Aide den man nennt der Gule, Hartmann · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Großen-Linden, Dorf · Großen-Linden, Bede

Sachbegriffe

Verpfändungen · Dörfer · Bede · Beinamen · Schulden · Pfandschaften

Textgrundlage

Regest

OV

Stückangaben

Baur, UB Starkenburg

Original

Baur, UB Starkenburg

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2376 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2376> (Stand: 30.06.2026)