Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1388 Mai 5

Verpfändung aus Dorf und Bede zu Großen-Linden an Kurt und Hartmann von Aide

Regest-Nr. 2376

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 3, Großen-Linden. Die Siegel der Aussteller hängen etwas zerbrochen an.
Prints: Baur, Hessische Urkunden 1 (Starkenburg und Oberhessen) S. 791, Nr. 1185 (Auszug).
Regestum
Die Brüder Kurt und Hartmann von Aide, die man nennt die Gule, erklären, daß ihnen Landgraf Hermann II. von Hessen 150 fl. schuldig ist und ihnen dafür 15 fl. aus Dorf und Bede Großen-Linden verpfändet hat.
Original Text
Wir Curd und Hartman gebrudere von Aide dy man nennit dy Gule bekennen, daz Jungher Herman lantgrave tzu Hessen uns schuldig ist cl. Gulden und hat he uns darvor gesast xv. gulden gelds zu syme dorffe und zu syner bede tzu Großin Linden.
Dat. a. d. M.CCC.LXXXVIII, ii. fer. prox. A. diem ascens. Dom.
Die Urkunden wurde vom Bearbeiter Baur vermutlich um einen unbekannten Teil gekürzt.
References

Other Persons

Aide den man nennt der Gule, Kurt · Aide den man nennt der Gule, Hartmann · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Großen-Linden, Dorf · Großen-Linden, Bede

Keywords

Verpfändungen · Dörfer · Bede · Beinamen · Schulden · Pfandschaften

Text Basis

Regestum

OV

Document Particulars

Baur, UB Starkenburg

Original

Baur, UB Starkenburg

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2376 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2376> (Stand: 01.07.2026)