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Regesten der Landgrafen von Hessen

1412 April 17

Die Brüder von Plesse erhalten Allerberg amtsweise

Regest-Nr. 2155

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 31, Bl. 31-32.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 209, S. 138.
Regest
Die Brüder Gottschalk und Johann von Plesse bekunden, daß Landgraf Hermann ihnen das Schloß Allerberg mit allen Dörfern, Gerichten und sonstigem Zubehör für 3 Jahre amtsweise übertragen hat. Sie sollen das Amt in dieser Zeit getreulich behüten, bewachen, bewahren, verteidigen, schützen und schirmen nach ihrem besten Vermögen auf eigene Kosten und Schäden, wofür sie jährlich 90 fl. erhalten. (Weitere ausführliche Bestimmungen).
Siegel beider Aussteller.
1412 die qua cantatur in ecclesia Misericordia domini.
Nachweise

Weitere Personen

Plesse, Gottschalk [II.] von · Plesse, Johann von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Allerberg (Gem. Bockelnhagen/Thüringen), Burg

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Ämter, Übertragung von · Burgen · Schlösser · Gerichte · Dörfer · Schutz und Schirm · Amtspflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2155 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2155> (Stand: 06.05.2026)