Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1528 Juni 14

Landgraf Philipp akzeptiert einen Schiedsspruch des Erzbischofs von Trier

Regest-Nr. 15568

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2154 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1545⟩.
Stückbeschreibung: Pergament (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist ab (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 202, Nr. 30.
Regest
Gelnhausen. - Landgraf Philipp bekennt, daß der Schiedsspruch, den Erzbischof Richard von Trier und Pfalzgraf Ludwig im Streit zwischen dem Erzbischof Albrecht von Mainz einer- und dem Kurfürsten Johann von Sachsen und Landgraf Philipp andererseits gefällt haben, auch für die Stifte Magdeburg und Halberstadt gelten soll.

Wortlaut der Datierung

Gelnhausen am Sontag nach Corporis Christi ... 1528 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Gelnhausen

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Empfänger

Trier, Erzbischöfe, Richard von Greiffenklau zu Vollrads · Pfalz, Kurfürsten, Ludwig V.

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Albrecht von Brandenburg · Sachsen, Kurfürsten, Johann der Beständige

Weitere Orte

Mainz, Erzbischöfe · Trier, Erzbischöf · Sachsen, Kurfürsten · Pfalz, Kurfürsten · Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Stift · Halberstadt (Lkr. Harz/Sachsen-Anhalt), Stift

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Kurfürsten · Stifte · Schiedssprüche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15568 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15568> (Stand: 21.05.2026)