Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1533 September 1

Henning und Barbara Grotheim schwören Urfehde

Regest-Nr. 15310

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4295 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 696⟩.
Stückbeschreibung: Papier, vier Blatt (lt. Findbuch).
Siegel: Die Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Heinrich Grotheim und seine Frau Barbara, die in des Landgrafen von Hessen Gefängnis gekommen waren, weil Barbara unter dem falschen Namen Georg Zesemann gegen den Rat der Stadt Braunschweig wegen der Güter des dort ermordeten Heinrich Zesemann einen Absagebrief geschickt hatte, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Der Ehemann beschwört außerdem, daß er die durch seine Bürgen in Goslar ausgehandelte Verpflichtung wegen seiner Drohworte gegen Johann Weidmann einhalten werde. Sie versprechen, sich nicht zu rächen, ihr Recht vor den zuständigen Gerichten zu suchen und ihre Ansprüche aufzugeben.
Siegel des Wilhelm von Schwern und Heinz Schultheiß und Burggraf in Kassel.

Wortlaut der Datierung

1533 am montag Egidii (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Grotheim, Heinrich · Grotheim, Barbara

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Schwern, Wilhelm von · Heinz, Schultheiß in Kassel

Weitere Personen

Zesemann, Georg · Zesemann, Heinrich · Weidmann, Johann

Weitere Orte

Braunschweig (Niedersachsen · Kassel, Schultheiße · Kassel, Burggrafen · Goslar (Lkr. Goslar/Niedersachsen)

Sachbegriffe

Fehdebriefe · Ehefrauen · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Morde · Bürgen · Räte · Ansprüche, Verzicht auf · Schultheiße · Burggrafen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15310 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15310> (Stand: 30.05.2026)