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Regesten der Landgrafen von Hessen
1370 Oktober 24
Johann Grube bestätigt, mit dem Landgrafen gänzlich gesühnt zu sein
Regest-Nr. 1474
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das im Schild drei (schraffierte) Pfähle zeigt, von denen der erste und der dritte den Schildrand überschneiden. - Rückvermerk des 14. Jhs.: quitacio Johannis Gruben. . Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 153, S. 147 - Regest
- Johann Grube, Wäppner, bekundet, daß er mit Landgraf Heinrich wegen aller Forderungen auf Ersatz von Schulden und Schäden, die ihm Ritter Hermann von Brandenfels als sein Amtmann zugefügt hatte, gütlich und gänzlich gesühnt ist. Er sagt den Landgrafen aller Schulden- und Schadensforderungen ledig und los und siegelt.
1370 an dem donrstage vor sente Symonis unde Jude tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Grube gen. Sonntag, Johann · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Brandenfels, Hermann [II.] von
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Sachbegriffe
Wäppner · Forderungen · Schadensersatzleistungen · Amtmänner · Ritter · Schulden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1474 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1474> (Stand: 05.05.2026)

