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Regesta of the Landgraves of Hesse

1370 Oktober 24

Johann Grube bestätigt, mit dem Landgrafen gänzlich gesühnt zu sein

Regest-Nr. 1474

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das im Schild drei (schraffierte) Pfähle zeigt, von denen der erste und der dritte den Schildrand überschneiden. - Rückvermerk des 14. Jhs.: quitacio Johannis Gruben. .
Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 153, S. 147
Regestum
Johann Grube, Wäppner, bekundet, daß er mit Landgraf Heinrich wegen aller Forderungen auf Ersatz von Schulden und Schäden, die ihm Ritter Hermann von Brandenfels als sein Amtmann zugefügt hatte, gütlich und gänzlich gesühnt ist. Er sagt den Landgrafen aller Schulden- und Schadensforderungen ledig und los und siegelt.
1370 an dem donrstage vor sente Symonis unde Jude tage.
References

Other Persons

Grube gen. Sonntag, Johann · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Brandenfels, Hermann [II.] von

Keywords

Wäppner · Forderungen · Schadensersatzleistungen · Amtmänner · Ritter · Schulden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1474 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1474> (Stand: 05.05.2026)