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Regesten der Landgrafen von Hessen

1370 April 24

Hermann von Schweinsberg zu Löwenstein bestätigt Erhalt von Verschreibungen

Regest-Nr. 1452

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit anhängendem Siegel, das im Zinnenschnitt schräg geteilt und oben schraffiert ist. Umschrift: S.HERMANNI . D(E) .SWEINSBERG.ARMIGER. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Hermanni de Sweynsberg quitacio..
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 140, S. 139.
Regest
Hermann von Schweinsberg zu Löwenstein, Wäppner (1), bekundet, daß ihm Landgraf Heinrich für alle Schulden, die er (der Landgraf) bei ihm hat, 673 ½ Mark und 16 Schill. hessischer Pfennige, je 56 Schilling auf die Mark gerechnet, auf seine Städte angewiesen hat, wie ihm der Landgraf und seine Städte beurkundet haben. Daraufhin hat Hermann dem Landgrafen alle früheren Schuldurkunden über diesen Betrag zurückgegeben.
Siegel des Ausstellers.
1370 am mittewochin vor sente Marcii tage.
(1) So nur in der Siegelumschrift.
Nachweise

Weitere Personen

Schweinsberg zu Löwenstein, Hermann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Wäppner · Schulden · Währungen, hessische Pfennige · Pfennige, Hessische · Währungsrelationen · Anweisungen · Verschreibungen · Städte · Schuldurkunden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1452 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1452> (Stand: 08.05.2026)