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Regesten der Landgrafen von Hessen
1369
Anweisung an die Freiheit zu Kassel, einen jährlichen Zins zu verbürgen
Regest-Nr. 1406
- Überlieferung
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Abschriften: Stadtarchiv Kassel, Kopialbuch A I, Nr. 7. Regesten: Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel (mit Hinweis: "Der letzte Teil der Urkunde ist durch Mäusefraß vielfach zerstört"). - Regest
- Landgraf Heinrich II. weist die Bürgermeister, Schöffen und Bürger der Freiheit zu Kassel an, für ihn dem Mündener Bürger Hermann Syfirdes einen jährlichen Zins von zwei Mark Geldes, je 56 Schillinge Pfennige hessischer Währung für eine Mark gerechnet, zu verbürgen und so lange zu zahlen, bis der Landgraf oder seine Erben den Zins mit 20 Mark wiedereinlösen. Als Unterpfand setzt er der Stadt seine Gülte an der Rodenmühle und an der Scheibenmühle.
Siegler: Der Landgraf. - Nachweise
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Aussteller
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Kassel (Stadt Kassel), Freiheit · Münden (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Kassel (Stadt Kassel), Rodenmühle · Kassel (Stadt Kassel), Scheibenmühle
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Sachbegriffe
Anweisungen · Bürgermeister · Schöffen · Bürger · Zinsen · Gülten · Währungen, Hessische · Währungsrelationen · Pfandschaften, Auslösen von · Mühlen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Brunner, Urkunden Stadtarchiv Kassel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1406 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1406> (Stand: 21.05.2026)

