Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1362 April 30

Erklärung zur Besiegelung des Vertrags zwischen dem Abt von Fulda, Landgraf Otto dem Schütz und den Markgrafen von Meißen

Regest-Nr. 12229

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 886 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 57, Nr. 4⟩.
Stückbeschreibung: Die Membran ist stark durchlöchert, die Schrift fast nicht mehr zu lesen (lt. Findbuch).
Siegel: Die Siegel fehlen (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 3, S. 238.
Regest
Da das Konvent von Fulda den Sühnebrief [von 1362 April 30, Landgrafen-Regesten ID 8867] zwischen dem Abt Heinrich von Fulda und dem Landgrafen Otto von Hessen und den Markgraf Friedrich, Balthasar und Wilhelm von Meißen nicht mit dem gleichen Siegel besiegeln wollte wie den Vertrag zwischen den genannten Parteien, benutzt das Konvent das Siegel, das auch an dieser Erklärung hängt.

Wortlaut der Datierung

d.d. St. Walpurgis-Abend 1362 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Fulda, Konvent

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Fulda, Fürstäbte, Heinrich VI. von Hohenberg · Thüringen, Landgrafen, Balthasar · Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Meißen, Markgrafen, Wilhelm I. der Einäugige

Siegler

Fulda, Konvent

Weitere Orte

Fulda, Kloster · Fulda, Äbte · Meißen, Markgrafen

Sachbegriffe

Siegel, verschiedene · Äbte · Markgrafen · Sühnebriefe · Konvente

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12229 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12229> (Stand: 25.05.2026)