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Regesten der Landgrafen von Hessen
1355 Dezember 18
Burglehnsrevers des Johann von Padberg von dem Wenigenhaus
Regest-Nr. 1211
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 86, Bl. 45. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 86, S. 95. - Regest
- Johann von Padberg von dem Wenigenhaus, Knappe, bekundet, das ihn die Landgrafen Heinrich und sein Sohn Otto als Burgmann angenommen und ihm 100 Mark schwerer Pfennige bezahlt haben, wofür er ihnen eine Gülte von 20 Malter Korn Marburger Mases aus dem Dorfe Nynecke anweist und diese anstellen von 10 Mark schwerer Pfennige als Burglehen erhält.
Siegel des Ausstellers.
1355 sexta feria ante diem beati Thome apostoli. - Nachweise
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Weitere Personen
Padberg, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Pfennige, schwere · Quittungen · Gülten · Maße · Knappen · Burgmannen · Maße, Marburger · Burglehen · Dörfer · Währungen, schwere Pfennige
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1211 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1211> (Stand: 27.05.2026)

