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Regesten der Landgrafen von Hessen

1352 Februar 1

Lutz von Schrecksbach erhält einen Teil der Gült in Alsfeld

Regest-Nr. 10854

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Reste des großen Siegels.
Drucke: Marburger Beiträge zur Gelehrsamkeit St. 3 § 14.
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1466; Becker, Patriziergeschlecht, S. 132 f. Nr. 10.
Regest
Heinrich lantgrebe zu Hessin leiht seinem getreuen Diener Lutzin von Schreckirsbach und dessen Erben 4 Mark Geldes Hessischer (eschir) Währung von der Gülte zu Alsfeld, die da heißt besage gelt, zu einem Erbbruglehen, wie es Ludwig von Schreckirsbach sel., sein Vater, gehabt hat. Er kann das Lehen mit 10 Mark Pfennigen ablösen, die aus eigenem Gut zu beweisen und auf dem Hause Aldinburg verdient werden sollen.
An unsir frowin abinde lichtmesse.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Schrecksbach, Ludwig [II.] · Schrecksbach, Ludwig [I.]

Weitere Orte

Alsfeld, Gülte · Altenburg (Gem. Alsfeld), Burg

Sachbegriffe

Lehen, erbliche · Söhne · Verwandte · Burglehen · Erben · Gülten · Burgen · Währungen, hessische · Gülten, · Pfennige · Lehen, Ablösen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Patriziergeschlecht

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10854 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10854> (Stand: 21.05.2026)