Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1350 März 21
Einigung zwischen den Landgrafen von Thüringen mit den Grafen von Hohnstein
Regest-Nr. 10836
- Überlieferung
-
Abschriften: Hauptstaatsarchiv Weimar, F 10. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, S. 607 Nr. 5829. - Regest
- Gotha. - Friedrich und Balthasar, Landgrafen von Thüringen, Markgrafen zu Meißen und im Osterlande und zu Landsberg, Grafen zu Orlamünde, Herren von Pleißen, einigen sich mit den Grafen Heinrich von Hohnstein (Hon-), dem Sondershausen gehört, Heinrich und Gunther von Schwarzburg, denen Arnstadt (-stete) ist, (uns l. Oheimen und Getreuen), über 170 Mark lötiges Silber, die sie ihnen (uns) von ihrer Hauptmannschaft und Diensten vor (Langen-)Salza gegen Herren und auf dem Eichsfeld gegen den Mentzischen und redlich berechnet haben.
D. geg. ist zu Gotha 1350 an dem Palmtage. - Nachweise
-
Weitere Personen
Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Thüringen, Landgrafen, Balthasar · Hohnstein, Grafen, Heinrich [III.] · Schwarzburg-Blankenburg, Grafen, Heinrich XII. · Schwarzburg, Grafen, Günther XXV.
-
Weitere Orte
Gotha · Thüringen, Landgrafen · Meißen, Markgrafen · Osterlande, Markgrafen · Landsberg, Markgrafen · Orlamünde, Grafen · Pleißen, Herren · Hohnstein, Grafen · Sondershausen · Arnstadt (Ilmkreis/Thüringen) · Langen-Salza · Mainz · Eichsfeld
-
Sachbegriffe
Markgrafen · Grafen · Einungen · Silber, lötiges · Schadensersatzleistungen · Dienste
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz 1.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10836 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10836> (Stand: 08.05.2026)

