Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1338 Mai 3

Einlösung des Gerichts Heckenhausen

Regest-Nr. 10710

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Heckenhausen. Pergament, abhängendes Siegel fehlt.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2 3, S. 89 Nr. 180.
Regest
Fritzlar. - Werner von Westerburg, Edelknecht, bekennt für sich und seine Erben, daß das Gericht (jurisdictio) Heckenhausen mit allem Zubehör, das ihm vom Landgrafen von Hessen für 100 Mark Pfennige versetzt worden war, von diesem eingelöst worden ist, und verspricht, die Pfandverschreibung, sobald sie von ihm oder seinen Erben gefunden wird, dem Landgrafen oder seinen Erben herauszugeben.
Siegler: der Aussteller.
1338 in proxima dominica die post festum beate Walpurgis in civitate Fritzlariensi.
Nachweise

Weitere Personen

Westerburg, Werner [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Fritzlar · Heckenhausen, Gericht

Sachbegriffe

Edelknechte · Erben · Gerichte · Pfandschaften · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Finanzen, landgräfliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10710 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10710> (Stand: 06.05.2026)