Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1338 Mai 3

Einlösung des Gerichts Heckenhausen

Regest-Nr. 10710

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Heckenhausen. Pergament, abhängendes Siegel fehlt.
Regesta: Schunder, Die von Loewenstein 2 3, S. 89 Nr. 180.
Regestum
Fritzlar. - Werner von Westerburg, Edelknecht, bekennt für sich und seine Erben, daß das Gericht (jurisdictio) Heckenhausen mit allem Zubehör, das ihm vom Landgrafen von Hessen für 100 Mark Pfennige versetzt worden war, von diesem eingelöst worden ist, und verspricht, die Pfandverschreibung, sobald sie von ihm oder seinen Erben gefunden wird, dem Landgrafen oder seinen Erben herauszugeben.
Siegler: der Aussteller.
1338 in proxima dominica die post festum beate Walpurgis in civitate Fritzlariensi.
References

Other Persons

Westerburg, Werner [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Fritzlar · Heckenhausen, Gericht

Keywords

Edelknechte · Erben · Gerichte · Pfandschaften · Verschreibungen · Pfänder, Auslösen von · Finanzen, landgräfliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

UB Löwenstein 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10710 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10710> (Stand: 07.05.2026)